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Aktuelle Informationen / Online-Ticketverkauf

Derzeit arbeiten wir an einer Umstellung unseres Ticketshops. Aus diesem Grund werden aktuell im Online-Ticketshop keine Karten ab Januar 2025 angeboten. Sie können Tickets direkt vor Ort an den Kassen im Schloss oder im Marstallmuseum kaufen. Sobald der überarbeitete Ticketshop online ist, informieren wir darüber auf unserer Website.

Wir bitten für die Einschränkungen um Verständnis.

Eintrittspreise 2024

Bild: Schloss Nymphenburg

Gesamtkarte "Nymphenburg"

1. April-Mitte Oktober:
15,- Euro regulär · 13,- Euro ermäßigt

Mitte Oktober-31. März:
12,- Euro regulär · 10,- Euro ermäßigt

In der Gesamtkarte sind enthalten:

  • Schloss Nymphenburg

  • Marstallmuseum mit Museum "Nymphenburger Porzellan"

  • Parkburgen (Amalienburg, Badenburg, Pagodenburg und Magdalenenklause – im Winterhalbjahr geschlossen )

 

Schloss Nymphenburg
8,- Euro regulär · 7,- Euro ermäßigt

Marstallmuseum mit Museum "Nymphenburger Porzellan"
6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt

Karte "Parkburgen"
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt

 

Tickets

Eintrittskarten erhalten Sie an den Kassen der entsprechenden Sehenswürdigkeiten oder auch online in unserem Ticketshop.

Wichtiger Hinweis: Die Eintrittskarte "Parkburgen" erhalten Sie ausschließlich an den Kassen in Schloss Nymphenburg und im Marstallmuseum. Ein Verkauf direkt an den Parkburgen findet nicht mehr statt. Sie können die Eintrittskarte für die Parkburgen natürlich auch online in unserem Ticketshop erwerben.

Hinweise für Besucher mit Online-Ticket:
Sie können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen. Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.


Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!

 

Bild: Blick von der Kaskade zum Schloss


 
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