Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Tickets für Ihren Schlossbesuch online über unseren Ticketshop zu buchen.
Aus organisatorischen Gründen bieten wir sowohl online als auch an den Kassen vor Ort ausschließlich Tickets mit Zeitfenster an. Der Einlass ist bis maximal eine Stunde nach der von Ihnen gewählten Uhrzeit möglich; die Aufenthaltsdauer im Schloss ist nicht begrenzt.
Für geschlossene Gruppen mit mindestens 15 zahlenden Personen besteht ebenfalls die Möglichkeit, Tickets online zu erwerben. Bitte wählen Sie hierfür im Ticketshop die Kategorie Erwachsene (ermäßigt) aus.
Auch den Audioguide für Schloss Nymphenburg können Sie vorab online über den Ticketshop buchen und dann direkt an der Ausgabe im Schloss abholen.
Das Marstallmuseum und die Parkbauten können ohne Zeitfenster besichtigt werden.
Gesamtkarte "Nymphenburg"
1. April-Mitte Oktober:
20,- Euro regulär · 18,- Euro ermäßigt
Mitte Oktober-31. März:
16,- Euro regulär · 14,- Euro ermäßigt
In der Gesamtkarte sind enthalten:
Schloss Nymphenburg
Marstallmuseum mit Museum "Nymphenburger Porzellan"
Parkburgen (Amalienburg, Badenburg, Pagodenburg und Magdalenenklause – im Winterhalbjahr geschlossen )
Schloss Nymphenburg
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt
Marstallmuseum
mit Museum "Nymphenburger Porzellan"
8,- Euro regulär · 7,- Euro ermäßigt
Karte "Parkburgen"
6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt
Eintrittskarten erhalten Sie an den Kassen der entsprechenden Sehenswürdigkeiten oder auch online in unserem Ticketshop.
Die Eintrittskarte "Parkburgen" erhalten Sie ausschließlich an den Kassen in Schloss Nymphenburg und im Marstallmuseum; in den Parkburgen sind keine Tickets erhältlich. Sie können die Eintrittskarte für die Parkburgen natürlich auch online in unserem Ticketshop erwerben.
Sie können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen.
Bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten muss vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden; nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden.
Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.
Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.
Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.
Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!
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